Dienstag, Februar 08, 2011

Kanonen gegen Online-Spatzen - Zensur Pressefreiheit und Leistungsschutzrecht

Wer sich politisch interessiert und im Internet die öffentlichen Medien liest, wird hin und wieder etwas lesen, wo er anderer Ansicht ist. Nehmen wir einmal an, sie gehören zu denen, die diese Ansicht mitteilen wollen und sie nutzen die Kommentarfunktion. Nehmen wir weiter an, sie interessiert auch noch, was andere User zu ihrer Meinung sagen und sie besuchen die Kommentare zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Sie stellen fest, ihr Kommentar ist nicht vorhanden. Nehmen wir weiter an, dass dies so häufig passiert, dass sie einen Internetblog einrichten und ihre Kommentare dort einstellen und zu den betreffenden Artikeln verlinken. Nehmen wir weiter an, die Presseverleger streben ein Leitungsschutzrecht an, das ihnen untersagt, ihre Artikel zu zitieren oder zu verlinken. Leider sind das keine Annahmen sondern Realität. Googeln sie doch bitte einmal Leistungsschutzrecht und lesen sie hier
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/4985/kanonen-gegen-online-spatzen


Ich habe folgende Petition mit der ID- 16450 eingereicht. Wenn sie als
Online-Petition zugelassen wird, würde ich mich freuen, wenn sie mit
unterzeichnen.


Der Deutsche Bundestag möge beschließen,

Die Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle für Zensur und
Informationszurückhaltung


Seit der raschen Verbreitung des Internets haben fast alle öffentlichen Medien einen Onlineauftritt. Hier werden aktuelle und, was sehr zu begrüßen ist, auch ältere Publikationen veröffentlicht. Leider muss man in letzter Zeit immer häufiger feststellen, dass bei den vielfach vorhandenen Kommentarfunktionen Zensur ausgeübt wird. Es begann damit, dass eingestellte Beiträge wieder gelöscht wurden. Inzwischen werden die Beiträge in den meisten Fällen erst zwischengespeichert und erst nach Kontrolle veröffentlicht. So gelingt es mir immer seltener, kritische Kommentare zu aktuell-politischen Themen einzustellen. Das geht nicht nur mir so, es wird auch in Internetforen über dieses Problem berichtet. In den „Nachdenkseiten" wurde auf Grund der Löschungen dazu aufgerufen, sich nicht entmutigen zu lassen und weiter kritische Beiträge einzustellen.Wenn ein Medium der Presse eine Kommentarfunktion zur Verfügung stellt und eingestellte Beiträge löscht, beziehungsweise nicht veröffentlicht, ist das Zensur und ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Eine Löschung von Beiträgen ist nur zulässig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehören z.B Beiträge mit Volksverhetzung oder das Aufrufen zur Gewalt. Eine freie, nicht von öffentlicher Gewalt gelenkte Presse, ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Wird diese Freiheit missbraucht, ist es Aufgabe des Staates, sich daraus ergebende Gefahren abzuwehren, um eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten. Monopole, wie die Bertelsmann AG, stellen für mich eine Bedrohung der Pressefreiheit dar. In einer Demokratie ist die freie Presse als Verbindung zwischen Volk und Parlament - Regierung unentbehrlich. Wird der Informationsfluss durch Zensur gestört, gibt es ein verzerrtes Bild der eigentlichen Situation. Dies führt nicht nur dazu, dass sich Bürger der vermeintlich mehrheitlichen Meinung anschließen, es kann auch zu politischen Fehlentscheidungen führen. Die in Artikel 5 verankerte Pressefreiheit ist nicht nur ein Schutz der Presse vor Zensur, sondern auch ein Gebot, keine Zensur auszuüben. Da es dem einzelnen nicht möglich ist, eine Zensur von Kommentaren nachzuweisen, schlage ich die Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle vor, die für jeder man einsichtbar ist. So wäre gewährleistet, dass bei einer Häufung der Fälle, rechtlich eingegriffen werden kann.

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