Sonntag, Februar 12, 2017

Frage www.abgeordnetenwatch.de.

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78093--f463093.html#q463093

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78163--f463094.html#q463094

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78246--f463096.html#q463096

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78557--f463097.html#q463097


Sehr geehrte.......

Für den durchschnittlichen Bundesbürger gehört es nicht zum Alltag, Verträge abzuschließen, den Erwerb von Konsumgütern natürlich ausgeschlossen. Wenn es doch einmal vorkommt, ist er in der Regel überfordert, weil er die juristischen Formulierungen nicht versteht. Auch die Umfänge der Verträge werden immer länger und überfordern ihn zusätzlich. Ansonsten bewegen wir uns oft völlig gedankenlos im Alltag, ohne darüber nachzudenken, ob wir gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Dies ist aber keine Missachtung der aktuellen Rechtsordnung, sondern der Unmöglichkeit geschuldet, unsere Gesetze und Verordnungen in ihrer Gesamtheit zu kennen, geschweige denn zu verstehen. Der Bürger lernt die Einhaltung von Gesetzen nicht durch deren Verständnis, sondern durch Strafen. Was nicht bestraft wird, ist nicht existent. Wenn eine Rechtsordnung ausufert, so dass man für jedes Themenfeld Fachanwälte benötigt, dient sie nicht dem friedlichen Zusammenleben der Menschen, sondern der Bereicherung von Eliten. Das Abschließen von Verträgen mit Kinder ist unzulässig, weil sie die Tragweite nicht verstehen können. Ist das Beschließen von Gesetzen und Verträgen zulässig, wenn nicht alle Abgeordneten die Tragweite erfassen können? Nach meiner Einschätzung ist das bei der Fülle der Beschlüsse allein zeittechnisch unmöglich. 
Wieviel Prozent der Abgeordneten müssen ihrer Meinung nach eine Beschlussvorlage verstehen, damit sie Vertragsverbindlichkeit erlangt? 

Wieviel Prozent der Bevölkerung müssen Gesetze verstehen können, damit sie Gültigkeit besitzen können, ober anders herum, ab wieviel Prozent Unverständnis sind Strafen nicht mehr gerechtfertigt.

Mit freundlichen grüßen


Sonntag, Februar 05, 2017

Nötigung durch Recht

Das Abschließen von Verträgen gehört für die meisten von uns nicht zum alltäglichen Leben. Wenn es dann doch einmal vorkommt, sind wir überfordert. Die Zeiten, in denen Verträge mit Handschlag abgeschlossen wurden, sind vorbei. Verträge werden schriftlich verfasst und erreichen bei einfachen Sachen, wie der Vermietung einer Wohnung, beachtliche Umfänge. Was passiert nun, wenn ein junger Mensch einem Vermieter gegenübersteht, der ihm einen Mietvertrag mit 30 Seiten vorlegt. Wenn dieser junge Mensch nicht zufällig Jurist ist, versteht er kein Wort. Er müsste also anwaltliche Hilfe einholen und den Vertrag prüfen lassen. Sollte dieser junge Mensch über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und nicht gerade auf ein Auto oder sonst etwas sparen, wird er es möglicher weise tun. Der Anwalt empfiehlt die Änderung des Vertrages in ein paar Punkten, aber was ist dann. Man bekommt einen neuen Vertrag vorgelegt und das Spiel beginnt von vorn. Die Möglichkeit der Beratung besteht natürlich nur, wenn genügend Wohnraum vorhanden ist. Im anderen Fall ist die Wohnung schon vergeben, bevor sie einen Termin beim Anwalt haben. Sie stecken in einer Zwangslage. Ich habe mich schon oft gefragt, wieso in einem Rechtsstaat Verträge so ausgearbeitet sein können, dass eine Vertragspartei den Vertrag gar nicht versteht. Verträge mit Minderjährigen sind doch aus diesem Grund ungültig. Vertragsfreiheit setzt doch Ebenbürtigkeit voraus. Wir sind den Juristen aber in keinem Fall ebenbürtig. Das beginnt schon damit, dass sie eine eigene Sprache verwenden, deren ich nicht mächtig bin. Wenn ich als Handwerker meine Leistungen so beschreibe, dass der Kunde es falsch versteht, komme ich nicht weit. Hier schieben Gerichte ganz schnell einen Riegel vor. Geschäftszweige, in denen es legitim unsauber zugeht, haben ihre eigenen Sprachen. Unser großes Problem ist es, dass wir nicht nachfragen, weil wir nicht als dumm dastehen wollen. Es werden Gesetze beschlossen, die nicht einmal die Hälfte derer verstehen, die darüber abstimmen. Wir können vom Gesetzgeber keine Abhilfe erwarten. Normalerweise dürften wir nichts unterschreiben, was wir nicht bis ins kleinste verstanden haben. Der Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen besteht nicht beim Verstehen von Gesetzen, sondern darin, dass der Erwachsene über finanzielle Mittel verfügen darf, mit denen er sich Rechtsbeistand kaufen kann. Der Erwachsene hat zwar mehr Hirnkapazität wie ein Kind, ist aber trotzdem auf einzelne Themenfelder beschränkt. Wenn ich durch Androhung von Gewalt gezwungen werde, unerwünschte Handlungen zu vollziehen, nennt man den Tatbestand Nötigung. Das Bezahlen eines Anwaltes, Steuerberaters usw. sind für mich unerwünschte Handlungen. Ich mache dies nur, um Schaden abzuwenden. Unser Leben ist eine permanente Gratwanderung zwischen Vermögensschaden und Strafe wegen Verstoß gegen geltendes Recht. Das schlimmste ist aber, dass, wenn wir schon die Hilfe von Steuerberatern und Fachanwälten in Anspruch nehmen, wir trotzdem keine 100 prozentige Sicherheit haben. Das einzige, was sicher ist, ist der Vermögensschaden durch die Honorare.


Die Haftung bleibt bei ihnen, auch wenn sie die Sachverhalte gar nicht verstehen können. In letzter Konsequenz muss man sagen, dass wir unseren Alltag nicht ohne fremde Hilfe meistern können. Aber nur ungefähr 1,3 Millionen Menschen bekamen einen gerichtlichen Betreuer zugewiesen und können keine rechtsverbindlichen Verträge mehr abschließen. Dem Rest der Bevölkerung „helfen" in Zahlen: Anzahl der Rechtsanwälte ca. 163000 (1990- 56000), Anzahl der Steuerberater 85000 ( 1990-45000), mit einem geschätzten Beratungshonorar von 47 Milliarden Euro und 370000 Ärzte.


Ich bin mir 100 prozentig sicher, dass ich es nicht erlebe, aber vielleicht schaffen wir es eines Tages, dass Recht allgemeinverständlich ist und wir uns auf Grund von Verträgen vertragen .