Mittwoch, Mai 28, 2014

rede_carlo_schmid.pdf

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▶ Carlo Schmid (SPD): Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat (08.09.1948) - YouTube

https://www.youtube.com/watch?v=wzugicAycUs

Volksentscheid - die Vollendung der Gewaltenteilung



Am 21.5. 2014 sendet die ARD, Sternstunde ihres Lebens, einen Film über die Entstehung des Grundgesetzes. Im Film erfahren wir, wie schwierig es war, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz zu verankern. Der Abspann berichtet dann, wie dies bis heute verwirklicht wird. Anhand der Gleichberechtigung kann man erkennen, dass ein Grundgesetz allein unser Leben nicht verbessern kann. Es gibt uns nur die Möglichkeiten in die Hand, diese Verbesserungen herbeizuführen. Leider machen wir davon zu wenig Gebrauch und verlassen uns lieber auf geduldiges Papier. Unser Grundgesetz wurde aus den Lehren des zweiten Weltkrieges geschaffen, um ein solches Ereignis für alle Zeit zu unterbinden. Das ist ungefähr die Vorstellung, welche in unseren Köpfen existiert. Warum ein parlamentarischer Rat und keine verfassungsgebende Versammlung eingesetzt wurde, erfährt der Zuschauer nicht. Die Vor- und Nachteile eines Grundgesetzes oder einer Verfassung bleiben im Dunkeln. Der Film vermittelt den Kampf von Elisabeth Selbert gegen ein veraltetes, geschlechtsspezifisches Rollendenken einer Männer dominierten Gesellschaft. Mit welchen Fragen zur Verwirklichung der Freiheit des deutschen Volkes sich die Abgeordneten beschäftigen mussten, behandelt der Film nicht. Am Anfang des Films erfährt der Zuschauer, dass der parlamentarische Rat auf Initiative der Militärregierung zusammengekommen ist. Dass es Vorgaben gab, was das Grundgesetz enthalten muss und dass der Inhalt der Genehmigung der Militärregierung bedurfte, erfährt der Zuschauer nicht. Was der Zuschauer ebenfalls nicht erfährt, ist, dass den Abgeordneten durchaus bewusst war, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und fortbesteht. Außerdem waren sich die Abgeordneten darüber im klaren, dass sie nur eine provisorische Ordnung für ein Staatssegment, im Auftrag der Militärregierung, zu organisieren hatten. Die Souveränität des deutschen Volkes war nicht gegeben.Der § 146 wurde ins Grundgesetz aufgenommen, um dem deutschen Volk die Möglichkeit zu geben, seine Souveränität wieder herzustellen. Vor der Wiedervereinigung erscheint der Rechtsstatus der Bundesrepublik und ihrer Bürger, auch durch Verfassungsgerichtsurteil, noch einigermaßen begreiflich zu sein. Seit der Wende wird dies wesentlich komplizierter. Im Einigungsvertrag wird bewusst auf einen Friedensvertrag verzichtet und obwohl die UN die Feindstaatenklausel für überholt ansieht und auch beschlossen hat, sie bei nächster Gelegenheit zu beseitigen, hat sich diese Gelegenheit in den vergangenen 19 Jahren nicht ergeben. Wir könnten also theoretisch jederzeit ohne Kriegserklärung wieder angegriffen und besetzt werden.Nach dem zweiten Weltkrieg erschien eine Wiederbewaffnung Deutschlands unmöglich. Auch die Bevölkerung wollte dies nicht. Wie schnell man davon abkam ist eigentlich erschreckend. Maßnahmen zur Friedenssicherung, welche im Grundgesetz verankert sind, werden mit Wortspielen umgangen. So nennt man einen Krieg in Deutschland jetzt einfach bewaffneten Konflikt. In Japan kann man ähnliches beobachten. Hier nennt man eine in der Verfassung verbotene Armee einfach Selbstschutzeinheiten. Ein Grundgesetz oder eine Verfassung, die mit einfachen Wortspielen umgangen werden kann, ist aber nichts wert. In Deutschland, wo die Verfassung an die 60 mal geändert wurde, kann man nicht einmal sagen, ob sie überhaupt noch gültig ist, da zur Wiedervereinigung erst der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben wurde und dann noch nicht gegründete Länder einem Grundgesetz ohne Geltungsbereich beigetreten sind. Jeder weiß, dass das deutsche Volk nach Artikel 146GG die Möglichkeit hatte, sich eine neue Verfassung zu geben. Warum dies nicht gemacht wurde, ist Nährstoff für Verschwörungstheorien. Auch wenn in der Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vermerkt ist, wie ein Gesetz auszusehen hat, sind Gesetze alles andere wie allgemeinverständlich formuliert, wie im § 42 verlangt. Ich höre zwar die Vorträge einzelner Juristen über die Souveränität Deutschlands, ich höre von der Einführung der Todesstrafe in der EU durch den Lissabon-Vertrag. Ich kann dieser Verkettung von Recht aber nicht mehr folgen. Dass man einer Verkettung von Recht aber folgen muss, zeigt das Beispiel der hessischen Landesverfassung. Hier ist die Todesstrafe heute noch verankert. Es wäre sicher mehr als töricht davon auszugehen, dass einfach 65 Jahre Bequemlichkeit hierfür der Grund sind. Unser Grundgesetz sieht im Artikel 20 ein Widerstandsrecht vor. Dieses Widerstandsrecht ist aber nicht in der Lage, eine Diktatur zu verhindern, wenn Politik für den Bürger undurchschaubar bleibt. Gerhard Schröder gab in einem Zeit-Interviewe am 9.3.2014 zu, dass er in Serbien das Völkerrecht „formal“ verletzt hat. Selbst diese Aussage blieb ohne Konsequenzen.Der bekannte Völkerrechtler Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider sieht uns Deutsche in der Widerstandslage und betont, dass er dabei friedliche Mittel bevorzugt. Kann ein Jurist in einer Demokratie überhaupt von einer Widerstandslage sprechen? Schließt ein ordentlicher Rechtsweg in einer Demokratie nicht eine Widerstandslage aus? Wenn ein Jurist trotzdem von einer Widerstandslage spricht, kann dies nur bedeuten, dass die Gesetze derart verwoben sind, dass es selbst Staatsrechtlern nicht mehr gelingt, sie zu durchdringen. Verträge, die geheim, ohne parlamentarische Beteiligung, verhandelt werden, Gesetze, die von Politikern beschlossen werden, ohne dass sie diese verstehen oder nicht einmal kennen. Kann der Bürger mit der Wahl einer Partei überhaupt noch wissen, welchen Willen er damit bekundet? Unser Grundgesetz sieht wegen den Lehren aus dem dritten Reich eine Gewaltenteilung vor. Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung sollten von einander getrennt sein. Was man allerdings nicht tat, ist, die Gesetzgebung vom Kapital zu trennen. Adolf Hitler wurde von Bankiers zum Reichskanzler gemacht und ohne ihr Geld hätte es auch keine Judenverfolgung und den zweiten Weltkrieg gegeben. Jedem sollte klar sein, dass, wenn heute Sanktionen z.B. gegen Russland verhängt werden, die Politik dies nur kann, weil sie vom Kapital gewollt sind. Einen Krieg kann man nur verhindern, wenn man die Gewaltenteilung vollendet und die Gesetzgebung vom Kapital trennt. Eine Änderung der Parteifinanzierung reicht aber nicht aus. Unser Geldsystem selbst muss reformiert werden.Da die Politik bei der Gesetzgebung und Grundgesetzänderung unter sich bleibt, kann eine Gewaltentrennung vom Kapital, wenn auch nur begrenzt, nur durch Volksentscheide herbeigeführt werden. Es erscheint mir zwingend erforderlich, einen Volksentscheid auf Bundesebene und EU Ebene durchzusetzen. Mir ist durchaus klar, dass hiermit auch Gefahren verbunden sind. Allein die Tatsache, dass die Finanzierung der Medien in wenigen Händen liegt, kann dafür sorgen, dass ein Volksentscheid zum Bumerang wird. Wichtiger als Wählen ist deshalb eine alternative Berichterstattung, welche erstmals durch das Internet gegeben ist. Eine Alternative zum Volksentscheid wäre die Einführung einer Wahlbefähigungsprüfung. Der Wähler muss politische Kenntnisse nachweisen, um wählen zu dürfen. Da dies mit einer Wahl nicht realisierbar erscheint, bedarf es anscheinend des Widerstandsrechtes. Dass dieses Widerstandsrecht nur friedlich ausgeübt werden kann, in Form von Eingaben und Demonstrationen, scheint selbstverständlich. Es wird nur höchste Zeit, tätig zu werden, denn sonst werden wir von den Ereignissen überrollt. Ich fordere deshalb alle auf, bei ihren Abgeordneten Volksentscheide einzufordern und diesen Willen auch bei den zahlreichen Montagsdemonstrationen öffentlich zu machen.