Mittwoch, April 12, 2017

Die Rolle und Funktionen von Parteien in der deutschen Demokratie

http://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/42035/rolle-und-funktionen


Personalrekrutierung 

Die Parteien besitzen faktisch ein Rekrutierungsmonopol für öffentliche Ämter und Mandate auf der regionalen, nationalen und europäischen Ebene (Rekrutierungsfunktion). Dies gilt z.B. auf der nationalen Ebene für alle Verfassungsorgane: Nach 1949 wurde kein einziger parteiunabhängiger Bewerber in den Bundestag gewählt, die Regierungsämter werden von den Parteien besetzt, der Bundesrat besteht aus Vertretern der Landesregierungen und der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, die alle Mitglieder des Bundestages sowie eine gleiche Zahl an von den Landtagen gewählten, also von den Parteien ausgesuchten, Vertretern der Bundesländer umfasst. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom zwölfköpfigen Wahlausschuss des Bundestags und vom Bundesrat gewählt. Einmal im Amt, sichert jedoch ihre zwölfjährige Amtszeit und die Tatsache, dass sie nicht wiedergewählt werden können, in der Regel ihre parteipolitische Unabhängigkeit.