Eigentlich wissen wir es ja alle, die Umweltzonen sind ein weiteres Hilfspaket für die Autoindustrie. Dass die Umweltzonen nichts bringen, hat sich in den Städten, die sie schon eingeführt haben, gezeigt. Der Sinn der Umweltzone wird ins absurde verschoben, wenn großmotorige Kraftstoffvernichter die grüne Plakette bekommen. Noch absurder ist, was uns passierte. Wir fahren einen T4 1,9 Liter Diesel mit LKW Zulassung, für den ich mir 2006 oder 2007 die Plakette zuteilen ließ. Ich bekam die gelbe Plakette und konnte so auch in Berlin in die Umweltzone einfahren. Dieses Jahr wird nun in Leipzig die Umweltzone mit Grüner Plakette eingeführt. Wir erkundigten uns also im Oktober beim Umweltamt nach einer Ausnahmebewilligung. Die Dame fand unser Fahrzeug zwar nicht in ihrem Computer, meinte aber, dass dies kein Problem sei, denn mit gelber Plakette könne ich zur DEKRA gehen und bei nachgewiesener Nichtnachrüstbarkeit eine Nachweiskarte erhalten, mit der ich, sichtbar hinter der Windschutzscheibe, weiter fahren kann. Bei der DEKRA erlebte ich allerdings eine Überraschung. Man teilte mir mit, dass mein Fahrzeug keine gelbe Plakette haben darf und ich diese zu unrecht besitze und entfernen muss. Eine Weiterfahrt sei nur nach Härtefallregelung möglich. Auf Nachfrage in der Werkstatt wurde mir mitgeteilt, dass zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zwischen LKW und PKW Zulassung unterschieden wurde und ich nach einer Nachrüstung mit Filter, den es damals noch gab, sogar die grüne Plakette bekommen hätte. Jetzt wird aber unterschieden und ein und das selbe Fahrzeug kann mit PKW Zulassung fahren und mit LKW Zulassung eben nicht. Die Filter sind wegen geringer Nachfrage nicht mehr vorhanden, würden aber auch nichts mehr nützen, da für LKW damit keine Plakette erteilt wird. Nun dachte ich, das kann doch nicht sein. Man hat doch so etwas wie Rechtssicherheit , etwas, das bei Stuttgart 21 gerne heraufbeschworen wird. Ich habe also unseren Anwalt angerufen. Der meinte, ich solle mir die Plakette aberkennen lassen, damit ich gegen den Verwaltungsakt Einspruch erheben kann. Das lustige ist, dass jetzt niemand befugt sein will, eine Plakette zu entziehen, die ich nicht „rechtmäßig“ besitze. Es wird mir nur geraten, sie zu entfernen, da ich Urkundenfälschung begehen würde. Ich müsste mich also selbst anzeigen und das Ordnungsamt in Zugzwang setzen. Hätte ich damals unser Fahrzeug nachrüsten lassen, wäre ich heute im Besitz einer grünen Plakette. Die wäre zwar auch ungültig, aber in diesem Fall hätte man uns auf dem Umweltamt bescheinigt, dass es keinen Unterschied zum PKW Modell gibt, damit die DEKRA eine Ausnahmekarte erteilen kann. Das verstehen sie nicht? Ich auch nicht. Wir haben jetzt einen Antrag wegen unzumutbarer Härte abgegeben. Der Weg durch die Instanzen ist mir einfach zu viel. In der ersten Instanz bekommt man sowieso kein Recht. Es ist einfacher, Unrecht für Werbezwecke zu missbrauchen. Vielleicht schaffe ich ja das selbe wie die Grünen in Stuttgart, wenn ich mich aus Protest ans Rathaus kette. Mit mehr Popularität bekommt man vielleicht die Aufträge, die man braucht, um einen neuen Transporter zu bezahlen.
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