Sonntag, April 25, 2010

Afghanistan- Krieg oder Frieden

Mit dem Grundgesetz ist es wie mit der Bibel, man kennt es sinngemäß in Auszügen, hauptsächlich die Stellen, die einem nützen. Der Unterschied ist, die Bibel ist kein Gesetz, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass man die zehn Gebote nicht ständig ändert. Die juristische Haarspalterei, die bei Gesetzen betrieben wird, liegt darin, dass Verstöße geahndet werden. Die Justiz hat mit besagter Haarspalterei dazu beigetragen, dass der Bürger vor dem Rechtsstaat kapituliert. „Vor Gericht und auf hoher See ist alles in Gottes Hand.“ Dieser Zustand ist schon sprichwörtlich, was so viel bedeutet wie nicht veränderbar. Viele, die ihr Recht vor Gericht suchten, werden über die Auslegungsvielfalt enttäuscht sein. Ich kann im Grundgesetz keine Legitimation des Krieges in Afghanistan erkennen.Wenn es ein Krieg ist, würde dies bedeuten, dass wir von verfassungswidrigen Parteien regiert werden. Wenn man den Bogen noch weiter spannt, haben wir eine Regierung, die nicht rechtskräftig im Amt ist, denn es hätte im Kriegsfall keine Wahlen gegeben. Wenn es aber ein Friedenseinsatz ist, hätte Oberst Klein sich wegen der Tötung einer nicht feststellbaren Menge Menschen verantworten müssen. Ganz offensichtlich reicht die juristische Haarspalterei noch zur Bereinigung der Situation aus, denn das Grundgesetz wurde ja noch nicht geändert. Ich kann verstehen, dass man aufgegeben hat, sich zu wehren, wenn das Rechtsempfinden verletzt wird. Aber diesmal sterben Menschen!! Das einzige Gefühl, was man in diesem Zusammenhang hat, ist Trauer, Verzweiflung und möglicherweise Wut. Stolz kann nur ein Politiker sein. Zum Beispiel darüber, wie man sich durch die Gesetzen windet. Was haben wir gleich noch einmal in Afghanistan? Einen bewaffneten Friedenseinsatz mit nicht auszuschließender Todesfolge ????? Frau Merkel kann dies als Pfarrerstochter sicher als Glaubensprüfung verkaufen. Ein Richter sollte allerdings nach dem Grundgesetz entscheiden. Es geht hier um mehr als politisch korrekten Sprachgebrauch.







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