Sonntag, März 29, 2009

Cross-Border-Leasing

Vor vier Jahren schrieb ich einen Artikel mit dem Titel „Gesetze außer Kraft" zum Thema CBL. Vier Jahre später muss ich sagen, meine kühnsten Erwartungen sind übertroffen worden. Zwar waren mir schon damals die globalen Zusammenhänge klar und ich ahnte, dass diese Geschäfte den Kommunen auf die Füße fallen, aber diese Ausmaße habe ich mir nicht träumen lassen. Die Wirtschaftskrise sorgt dafür, dass die Verschleierungstaktik nicht mehr funktioniert und nach und nach deutlich wird, was hier betrieben wurde. Bis jetzt war ich davon ausgegangen, dass die Finanzierung der CBL über Amerikanische Banken und Versicherungen abgewickelt wurde. Jetzt muss ich lesen, dass Deutsche Landesbanken in die Scheinfinanzierungen verwickelt sind. Diese Geschäfte wurden mit einem hohen Maß an krimineller Energie betrieben, die sicher ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben. Die Folgen dieser Geschäfte können dank Finanzkrise Ausmaße annehmen, die nun wirklich keiner voraussehen konnte, aber es wird immer noch abgestritten. Mann sollte sich vielleicht einmal überlegen, wie man es mit der Einhaltung von Gesetzen halten will. Entweder man will sich daran halten und macht sie eindeutig und übersichtlich, oder man macht einfach so weiter und jeder bescheißt wo er nur kann. Wenn man einen Wald von Gesetzen, den keiner mehr versteht, zulässt, fördert man Betrug. Anscheinend will man das so. Einer Petition zur Abschaffung des -Gerichtskostenvorschusses-konnte nicht entsprochen werden, wegen möglicher Belastung des Steuerzahlers. Hier werden Milliarden verpulvert, aber man hat nichts übrig, was der Rechtsfindung dienen würde. Wir zeigen mit Fingern auf Steueroasen, weil da Betrug gedeckt wird, aber wir machen doch genau das gleiche. Die Frage ist, wurde kommunales Eigentum nun verkauft oder nicht. Zwei Besitzer kann es nun einmal nicht geben. Entweder verstößt der Verkauf von kommunalem Eigentum gegen die sächsische Gemeindeordnung oder es waren nur Scheingeschäfte, die gegen BGB verstoßen. Gesetze außer Kraft? Wo bleiben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?

Bei gerichtlichen Streitigkeiten muss ein -Gerichtskostenvorschuss-bezahlt werden, der sich nach dem Streitwert richtet. Sie müssen als Geprellter erst Geld bezahlen, damit ihre Klage bearbeitet wird. Bis zur Verhandlung vergeht aber schon einmal ein halbes Jahr. Geht der Beklagte in Widerspruch, können wieder mehrere Monate vergehen. In guten Zeiten vergingen schon mal 1 1/2 Jahre bis zum Urteil. Dann geht keine Zahlung ein und man schickt den Gerichtsvollzieher. Dann sind die Beklagten entweder verzogen oder sie legen den Offenbarungseid ab, weil alles der Frau gehört. Das ist der Fall, wo man leer ausgeht und man bezahlt auch noch den Gerichtsvollzieher. Sollte der Staat die Gerichtskosten vorschießen, müsste in diesem Fall der Steuerzahler für die Gerichtskosten eintreten. Allerdings hat der Staat ganz andere Möglichkeiten, Geld einzutreiben, als der Bürger, der dem Gerichtsvollzieher sagen muss, wo etwas zu holen ist. Oft ist es aber so, dass man kein Geld hat, um die Klage einzureichen oder es vergeht viel kostbare Zeit, bis man das Geld aufgebracht hat. Viele kleine Unternehmen werden auf diese Art und Weise ruiniert, aber denen hilft keiner.

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