Donnerstag, Februar 04, 2016

Brief an Sigmar Gabriel zu TTIP

Sehr geehrter Herr Gabriel,

ich habe gelesen, dass Sie die Akteneinsichträume für die TTIP Verträge als einen positiven Fortschritt ansehen. Angesichts der Umstände, in der diese Einsicht statt finden kann, möchte ich Ihnen eine Frage stellen. Was glauben Sie, welche Voraussetzungen eine zur Einsicht berechtigte Person haben muss, um den Vertrag im vollen Umfang zu verstehen. Was glauben Sie, wie viel Zeit diese Person dazu im Aktenraum verbringen muss? Kennen Sie eine Person, die dies leisten kann? Hier wiederholt sich, was mit den Cross-Border-Leasing Verträgen in den Kommunen passiert ist. Das Ergebnis dürfte Ihnen bekannt sein. Wie viele geheim verhandelte Verträge, die man besser in Gewicht als in Seiten angibt, die kein einzelner Mensch begreifen kann, sollen denn noch beschlossen werden. In Leipzig wurde gerade einer der Cross-Border-Leasing Verträge mit einem Schaden von 39 Millionen Euro beendet. Ich verstehe nicht, woher Sie ihren Optimismus nehmen. Verträge, die geheim verhandelt werden, welche von denen, die sie beschließen, nicht verstanden werden, können unmöglich positiv sein. Sie widersprechen jedem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Wer etwas unterzeichnen will, was er nicht versteht und im eigenen Namen handelt, schadet sich selbst. Wer aber im fremden Namen handelt, macht sich nach meinem Verständnis haftbar. Bei mir wäre das zumindest so. Und wenn ich vorher gewarnt worden wäre, käme noch Vorsatz dazu. Helmut Schmidt hat bei einem „Zeit" Wirtschaftsforum von einer vorrevolutionären Stimmung gesprochen. Angesichts der derzeitigen Entwicklung muss man zu dem Eindruck gelangen, dass es Ziel der Politik ist, diese Prophezeiung zu erfüllen.




Mit freundlichen Grüßen


Andreas Teichmann Leipzig, den 2.02.2016


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