Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht im Fall eines 16jährigen, der
sowohl in Mathematik als auch in Physik schwächelte. Da aber die
Nachhilfe, deren Kosten sich auf monatlich 76 Euro beliefen, nicht zu
einer Verbesserung der Noten führten, sondern vielmehr die Leistungen
des Jugendlichen sogar schlechter wurden, wurde der Antrag abgelehnt,
was das Gericht als rechtmäßig ansah. Da sich keine Verbesserung ergab,
so das Gericht, war die Nachhilfe nicht geeignet dafür, die
erforderlichen Lernziele zu erreichen. Die Kosten für die erfolglose
Nachhilfe sind somit von den Eltern bzw. dem Jugendlichen selbst zu
tragen.
http://www.heise.de/tp/blogs/5/149993
Gerichtsurteil Nachhilfe: Amt zahlt nur bei guten Noten für
Hartz-IV-Kinder - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE
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