Montag, Mai 18, 2009

Anfrage zu den CBL-Verträgen der Stadt Leipzig





Landesdirektion Leipzig

Postfach 101364

04013 Leipzig




Betreff: Anfrage zu den CBL- Verträgen der Stadt Leipzig



Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe auf meine Einwohneranfrage zu CBL in der Ratsversammlung die Antwort erhalten, dass die CBL Verträge von der Rechtsaufsichtsbehörde überprüft wurden und kein Verstoß gegen die Sächsische Gemeindeordnung vorliegt. Mich würde interessieren, ob das Staatsministerium des Inneren betreffend des §83 der SächsGemO eine Ausnahme zugelassen hat. Des weiteren hätte ich gerne gewusst, ob Ihre Behörde die Überprüfung der CBL Verträge allein vorgenommen hat oder ob es eine Rückversicherung beim Staatsministerium des Inneren gab. Nach meiner Auffassung sind die CBL Verträge Scheingeschäfte nach BGB und nach deutschem Recht ungültig und sittenwidrig, oder sie sind ein Verstoß gegen die SächsGemO. Unter welchen Gesichtspunkten wurden die CBL Verträge genehmigt und hatte Ihre Behörde vom vereinbarten Gerichtsort New York Kenntnis? Nach Aussagen der Presse wurden bei den CBL Verträgen in letzter Minute Änderungen vorgenommen. Hatte ihre Behörde Kenntnis davon und wurden diese überprüft ? War es rechtlich überhaupt zulässig, dass Herr Kaminski geänderte Verträge unterschreibt? Nach Ansicht einiger Experten waren die CBL Geschäfte von Anfang an ein Verlustgeschäft für die Kommunen wegen der anfallenden Betreiberkosten, die über die lange Laufzeit den „Gewinn“ auffressen, übrig bleibt ein nicht einschätzbares Risiko. Wurde eine Bewertung der Betreiberkosten vorgenommen ? Wurde eine Abwägung der Risiken nach amerikanischen Recht vorgenommen oder ist es wahr, dass die Verträge nicht übersetzt wurden und die Abstimmung und Genehmigung in Unkenntnis der Vertragsinhalte geschah?


Mit freundlichen Grüßen


Andreas Teichmann Leipzig, den 26.04.2009              

Keine Kommentare: