Dienstag, Mai 09, 2017

Der unerfüllte Verfassungsauftrag des,Artikels 26 Absatz 1 Grundgesetz

Zum neu gefassten Verbot des Angriffskrieges im deutschen
Völkerstrafgesetzbuch


http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/170508-v217_22_deiseroth3.pdf

Keine Kommentare: