Montag, Dezember 07, 2015

Was sich wiederholen wird

http://www.ag-friedensforschung.de/aktuell/roth.html

Die Anklagen der Staatsanwaltschaft drehen den Spieß schlicht um. Die Unterzeichner des Aufrufs sind es nun, die zu einer Straftat aufgefordert haben, indem sie die an diesem Krieg beteiligten Soldaten zur Fahnenflucht und zur Gehorsamsverweigerung aufgerufen hätten. Für die Angeklagten muss dies wie Hohn klingen. Aus der Aufforderung, keine Straftaten zu begehen, wird eine Aufforderung zum Rechtsbruch gezimmert.


 Es gab bisher in keiner Verhandlung und keinem Schriftsatz einen ernsthaften Versuch der Staatsanwaltschaft, die rechtliche Legitimation dieses Krieges darzulegen und zudem den Nachweis zu führen, dass die Beklagten von der unzweifelhaften Rechtmäßigkeit des Krieges immer schon hätten wissen können, also auch keinen Verbotsirrtum für ihren Aufruf in Anspruch nehmen können.

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